Impressum & AGB

Impressum

ZukunftPlus e.V.
Koppenstraße 3
10243 Berlin
Lena Schäfer & Markus Ernst
E-Mail: info@zukunftplus.org
Web: www.zukunftplus.org
Telefon: 030 / 40 36 84 228
Fax: 0561 / 57 43 19 19

Amtsgericht
Berlin-Charlottenburg
VR 22937 Nz
St.-Nr. 27/682/51611

Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

4. Datenschutz

Siehe Datenschutzerklärung

5. Auskunftsrecht

Als Nutzer unseres Internetangebotes haben Sie das Recht, von uns Auskunft über die zu Ihrer Person oder zu Ihrem Pseudonym gespeicherten Daten zu verlangen. Auf Ihr Verlangen kann die Auskunft auch elektronisch erteilt werden.

6. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen ZukunftPlus e.V.

Stand: 25.09.2017

I. Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten beim Abschluss von Verträgen des Vereins ZukunftPlus e.V. und seinen Auftraggebern soweit nicht etwas anderes ausdrücklich oder schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

2. Von unseren AGB abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners haben nur insoweit Gültigkeit, als sie unseren AGB nicht widersprechen.

3. Sofern unser Vertragspartner Unternehmer ist, gelten diese AGB für die gesamte Dauer laufender und künftiger Geschäftsbeziehungen.

II. Vertragsumfang und Laufzeit

1. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher, beruflicher oder anderweitiger Erfolg.

2. Für den Umfang der vereinbarten Leistung ist unsere schriftliche bzw. elektronische Auftragsbestätigung maßgebend,im Falle eines Angebots seitens ZukunftPlus e.V. ist dieses maßgebend, jedoch im Falle einer zeitlichen Bindung des Angebots nur bei fristgemäßer Annahme; bei Fristüberschreitung verliert das Angebot seine Gültigkeit.

3. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

III. Laufzeit

Liegt ein Dauerschuldverhältnis vor und ist eine Laufzeit in dem abgeschlossenen Vertrag nicht abschließend bestimmt oder ergibt sich diese nicht eindeutig aus der Art des Vertrages, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein Jahr, sofern nicht ein Teil den Vertrag mit einer Frist gemäß § 621 BGB vor dem Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt. Eine Kündigung muss bis spätestens zum 3. Werktag des Monats bei ZukunftPlus e.V. eingegangen sein.

IV. Aufklärungspflicht

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen dem ZukunftPlus e.V. rechtzeitig vorgelegt werden. Zudem hat der Auftraggeber uns von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzten, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für solche Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.

V. Mündliche Auskünfte

Mündliche Erklärungen und Auskünfte von unseren Mitarbeitern sind stets unverbindlich.

VI. Vergütung

1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder bei fehlender individueller Vereinbarung aus unserer Preisliste. Soweit Zuschüsse zugunsten des Auftraggebers aus öffentlichen Mitteln oder von anderer Stelle gezahlt werden, sind diese auf die zu zahlende Vergütung anzurechnen. ZukunftPlus e.V: ist auch berechtigt einen Vorschuss auf die Vergütung zu verlangen.

2. Zu der Vergütung nach Ziffer V. 1. ist die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuzurechnen, soweit diese anfällt.

3. Mehrere Auftraggeber für einen bestimmten Auftrag haften als Gesamtschuldner.

4. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar frei an unsere Zahlstelle zu leisten und zwar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto.

5. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

VII. Haftungsausschluss und -beschränkungen für Pflichtverstöße

1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus dem Vertrag sind ausgeschlossen, soweit

a. der Schaden nicht auf einem zumindest grobfahrlässigen Verhalten eines unserer Organe, unserer Mitarbeiter oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruht

oder b. der Schaden nicht auf einer zumindest grobfahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eines unserer Organe, einem unserer Mitarbeiter oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruht.

2. Im Falle der der Ziffer VII. 1. a. ist, soweit der Schaden auf einem Verhalten eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruht, unsere Haftung auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beim Auftraggeber begrenzt. Immaterielle Schäden, sowie Schadensersatz- bzw. Haftungsansprüche Dritter an den Auftraggeber, sind von der Haftung des ZukunftPlus e.V. ausgeschlossen.

3. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folgen hingewiesen wurde. Das Recht die Einrede der Verjährung zu erheben bleibt unberührt.

VIII. Entfallen / Anpassung der Leistungspflichten

Unbeschadet des Ausschlusses bzw. der Grenzen unserer Haftung gemäß verstehender Ziffer VII. steht uns bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 275 Absatz 2 BGB wegen so genannter faktischer Unmöglichkeit bzw. das Recht zu, wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB, insbesondere im Falle nicht nur vorübergehend vorliegender Umstände eine Anpassung des Vertrages zu verlangen bzw. den Vertrag zu kündigen bzw. zurückzutreten.

IX. Kündigung

1. Der Auftraggeber ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt den Vertrag zu kündigen. Eine Kündigung hat grundsätzlich in Schriftform zu erfolgen. Eventuelle Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche bleiben ZukunftPlus e.V. vorbehalten.

2. Kündigt der Auftraggeber den mit ZukunftPlus e.V. abgeschlossenen Vertrag vor dem Ende des zum Vertragsschluss vereinbarten Zeitpunktes, ist die Vergütung bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu zahlen.

3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Folgende Gründe berechtigten uns zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund:

a. der Annahmeverzug des Auftraggebers;

b. das Unterlassen einer dem Auftraggeber obliegenden Mitwirkung;

c. Verschlechterung der Vermögenssituation des Auftraggebers, insbesondere Eigeninsolvenzantragstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach Fremdantragstellung und Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse.

5. Sofern der Vertrag keine weiteren besonderen Regelungen enthält, ist eine ordentliche Kündigung in den in § 621 BGB vorgeschriebenen Fristen möglich.

X. Stornokosten

1. Storniert der Auftraggeber die schriftlich bestätigte Leistung findet folgende Stornoregelung ihren Ansatz:

a. Bei Abbestellung bis zum 30. Tag vor Beginn der Veranstaltung: Bearbeitungsgebühr von 5,– € pro fest reserviertem Teilnehmerplatz gemäß der Auftragsbestätigung

b. Bei Abbestellung bis zum 29. Tag vor Beginn der Veranstaltung: Berechnung von 50 % Stornokosten …

c. Bei Abbestellung bis zum 13. Tag vor Beginn der Veranstaltung: Berechnung von 80 % Stornokosten …

d. Bei Abbestellung weniger als 6 Tage vor Beginn der Veranstaltung: Berechnung von 100 % Stornokosten

XI. Herausgabe von Unterlagen

Nach der Befriedigung der Ansprüche aus dem Auftrag hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die ZukunftPlus e.V. aus Anlass der Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten haben. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen uns und dem Auftraggeber und für Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. ZukunftPlus e.V. kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

XII. Schutz des geistigen Eigentums

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von ZukunftPlus e.V. erhaltenen Unterlagen, insbesondere Schulungsmaterialien, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.

XIII. Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Alle Rechtsbeziehungen zwischen ZukunftPlus e.V. und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist örtlicher und internationaler Gerichtsstand Kassel. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

XIV. Abschließende Bestimmung

Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Reglungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.